- Arrestgericht
- Arrestgericht n суд, правомо́чный вы́нести реше́ние об аре́сте
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Arrest [1] — Arrest (v. mittellat. arrestum, entstanden aus dem lat. ad, zu, an, und restare, bleiben, zurückbleiben) bezeichnet im allgemeinen eine gerichtliche hemmende, beschränkende Maßregel. 1) Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 916–945) dient der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Arrest (Zivilprozess) — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Schweiz 3 Weblinks 4 Quellen Deutschland Der Arrest ist im deutschen Zivilprozessrecht ein … Deutsch Wikipedia
Dinglicher Arrest — Der dingliche Arrest ist die Sicherung der Zwangsvollstreckung einer Geldforderung oder eines Individualanspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann (das sind in der Regel Gewährleistungsansprüche), die sich gegen das Vermögen des… … Deutsch Wikipedia
Persönlicher Arrest — Der persönliche Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Individualanspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann. Der persönliche Arrest findet gemäß § 918 Zivilprozessordnung (ZPO) nur… … Deutsch Wikipedia
Vollstreckungsgericht — Das Vollstreckungsgericht nimmt die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen und die Mitwirkung bei solchen wahr. Inhaltsverzeichnis 1 Zuständigkeit 1.1 Sachliche Zuständigkeit 1.2 Örtliche Zuständigkeit … Deutsch Wikipedia